Ihr kompetenter Partner für Scheidung & Familienrecht
Antworten auf die häufigsten Fragen
Übersicht der Themen
Die Kanzlei Hinterberger führt Scheidungen im gesamten Bundesgebiet durch.
Es sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der Austausch von Unterlagen (Vollmacht, Kopie der Heiratsurkunde, Formulare zum Versorgungs-Ausgleich) und eventuelle Nachfragen kann problemlos per Post, Telefon, E-Mail oder auch Fax erledigt werden.
Wir steht Ihnen während der gesamten Abwicklung mit Rat und Tat zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen, erinnern sie ggf. an Termine oder Unterlagen, erledigen alle nötigen Formalitäten und begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht.
Wir erstellen daraufhin den Scheidungsantrag und errechnen einen Kostenvoranschlag (nur Mindestgebühren!).
Mit Erteilung der Vollmacht reichen wir den Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Der Scheidungsantrag wird nach Begleichung der Gerichtskosten an den Ehegatten zugestellt.
Sie erhalten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich vom Gericht und schicken ihn ausgefüllt zurück.
Das für Sie zuständige Familiengericht bestimmt daraufhin den Termin für Ihre Scheidung.
Der Scheidungstermin beim Gericht findet statt und Sie sind geschieden.
Die Kanzlei Hinterberger steht Ihnen während der gesamten Abwicklung mit Rat und Tat zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen, erinnern sie ggf. an Termine oder Unterlagen, erledigen alle nötigen Formalitäten und begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht.
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