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Kinder

Sorgerecht, Umgangsrecht

1. Wer bekommt nach der Scheidung das Sorgerecht?

2. Wie bekommt man das alleinige Sorgerecht?

3. Wie kann das Umgangsrecht gestaltet werden?

1. Wer bekommt nach der Scheidung das Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern für ein Kind wird durch die Scheidung nicht aufgehoben. Auch nach der Scheidung haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder.

Das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet, dass in Angelegenheiten des alltäglichen Lebens der Ehegatte, bei dem sich das Kind aufhält, allein Entscheiden darf. Lebt das Kind zum Beispiel bei der Mutter, so kann sie alleine entscheiden, wann das Kind nach Hause kommen soll, mit welchen Freunden es spielen und ob es an einem Ausflug teilnehmen darf oder zu welchem Arzt es geht, wenn gewöhnliche Krankheiten auftreten.

Entscheidungen hingegen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind müssen von beiden Eltern einvernehmlich getroffen werden. Hierunter fällt etwa die Frage welche Schule das Kind besuchen soll oder ob risikoreiche medizinische Eingriffe vorgenommen werden dürfen.

2. Wie bekommt man das alleinige Sorgerecht?

Das Sorgerecht kann auf Antrag beim Familiengericht auf einen Elternteil übertragen werden. Der andere Ehegatte muss dem Antrag zustimmen. Wird der Antrag im Scheidungsverfahren gestellt, muss sich auch der andere Ehegatte anwaltlich vertreten lassen.

Stimmt der andere Elternteil der Übertragung nicht zu, so ist eine Übertragung des Sorgerechts nur dann möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht. Das geht allerdings nicht schon bei normalen Meinungsverschiedenheiten. Erforderlich ist ein tiefgreifendes grundlegendes Zerwürfnis in wesentlichen Fragen der Erziehung. Bei dieser Art der streitigen Sorgerechtsübertragung spielen auch andere Faktoren eine Rolle, etwa die sozialen Bindungen des Kindes, die Kontinuität der Lebensführung und nicht zuletzt auch der Wille des Kindes selbst.

3. Wie kann das Umgangsrecht gestaltet werden?

Das Umgangsrecht oder Besuchsrecht steht demjenigen zu, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Dieser Elternteil hat natürlich das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen und etwas mit ihm zu unternehmen. Viele gestalten das Besuchsrecht als Wochenendbesuch alle 14 Tage aus. Wenn sich die Eltern verstehen, kann auch jeweils kurzfristig ein Besuchstermin ausgemacht werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind recht vielseitig.

 
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