Eine Scheidung dauert etwa 6 Monate. Im Einzelfall kann die Scheidung auch länger oder kürzer gehen. Eine guter Teil der Zeit fällt dabei auf die Klärung der auszugleichenden Rentenansprüche. Diese werden im Normalfall mit der Scheidung ausgeglichen.
Zeit braucht die Scheidung vor allem dann, wenn ein Ehepartner sich mit dem Ausfüllen der Unterlagen zum Versorgungsausgleich viel Zeit lässt. Auch die von Ort zu Ort unterschiedliche Auslastung der Familiengerichte spielt bei der Dauer eine Rolle.
2. Die schnelle Scheidung oder auch Blitzscheidung in etwa 1-3 Monaten
Eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich dauert nur etwa 1-3 Monate. Ein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) unterbleibt, wenn die Ehegatten diesen notariell durch Ehevertrag ausgeschlossen haben oder im Scheidungsverfahren erklären, dass er nicht durchgeführt werden soll. Ist die Ehedauer weniger als drei Jahre, so findet ein Versorgungsausgleich ebenfalls nicht statt, es sei denn ein Ehegatte beantragt dies.