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Scheidungsdauer

So geht die Scheidung am schnellsten

1. Wie lange dauert eine Scheidung normalerweise?

2. Die schnelle Scheidung oder auch Blitzscheidung in etwa 1-3 Monaten

1. Wie lange dauert eine Scheidung normalerweise?

Eine Scheidung dauert etwa 6 Monate. Im Einzelfall kann die Scheidung auch länger oder kürzer gehen. Eine guter Teil der Zeit fällt dabei auf die Klärung der auszugleichenden Rentenansprüche. Diese werden im Normalfall mit der Scheidung ausgeglichen.

Zeit braucht die Scheidung vor allem dann, wenn ein Ehepartner sich mit dem Ausfüllen der Unterlagen zum Versorgungsausgleich viel Zeit lässt. Auch die von Ort zu Ort unterschiedliche Auslastung der Familiengerichte spielt bei der Dauer eine Rolle.

2. Die schnelle Scheidung oder auch Blitzscheidung in etwa 1-3 Monaten

Eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich dauert nur etwa 1-3 Monate. Ein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) unterbleibt, wenn die Ehegatten diesen notariell durch Ehevertrag ausgeschlossen haben oder im Scheidungsverfahren erklären, dass er nicht durchgeführt werden soll. Ist die Ehedauer weniger als drei Jahre, so findet ein Versorgungsausgleich ebenfalls nicht statt, es sei denn ein Ehegatte beantragt dies.

 
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SCHEIDUNGSFORMULAR

Mit den Angaben aus diesem Formular erstellen wir den Entwurf Ihres Scheidungsantrags und errechnen die zu erwartenden Kosten für Sie. Das Abschicken dieses Scheidungsformulars ist unverbindlich und kostenlos. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

Antragsteller

Antragsteller ist:

Ehefrau        Ehemannbitte noch ausfüllen

Ehefrau

Vorname:

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Nachname:

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Straße Haus-Nr.

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PLZ Ort:

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Staatsangehörigkeit:

Ehemann

Vorname:

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Nachname:

bitte noch ausfüllen

Straße Haus-Nr.:

bitte noch ausfüllen

PLZ Ort:

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Staatsangehörigkeit:

Letzte gemeinsame Wohnung:

Straße Haus-Nr.:

bitte noch ausfüllen

PLZ Ort:

bitte noch ausfüllen

Wer wird nach der Scheidung in der Ehewohnung sein?

Wohnhaft bleibt:

Ehefrau    Ehemann    keinerbitte noch auswählen

Angaben zur Heirat:

Heiratsdatum:

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Heiratsort:

bitte noch ausfüllen

Heiratsregister-Nr.:

(falls zur Hand)

Seit wann getrennt?:

(mind. 9 Monate)bitte noch auswählen

Hinweis: Eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der gemeinsamen Wohnung gilt ebenfalls als Trennung.

Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?

Zustimmung:

Ja    Neinbitte noch auswählen

Gibt es gemeinsame Kinder?

Name, Geburtsdatum:

   

Name, Geburtsdatum:

   

Name, Geburtsdatum:

   

Name, Geburtsdatum:

   

Name, Geburtsdatum:

   

Bei wem leben die Kinder?

Kinder bei:

Ehefrau    Ehemann

Wie ist der Ehegattenunterhalt vereinbart?

Ehegattenunterhalt:

gegenseitiger Verzicht   eigene Regelungnoch auswählen

Wie hoch ist ungefähr das monatliche Nettoeinkommen?

Ehemann:

 Eur bitte noch ausfüllen

Ehefrau:

 Eur bitte noch ausfüllen

Hinweis: Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Scheidungsgebühren

Wie können wir Sie erreichen? (für evtl. Rückfragen)

E-Mail:

bitte noch ausfüllen

Telefon:

bitte noch ausfüllen

Gibt es weitere Angaben oder haben Sie Fragen?


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